Allgemeine Verkaufsbedingungen  
 
I. Geltung Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen
den Vertragsparteien.  
II. Vertragsabschluss Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden
bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene,
mindestens jedoch 14-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.  
III. Preis Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.  
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen
Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch
mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des
Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den
Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.  
V. Vertragsrücktritt Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder
Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern
er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl,
einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens
zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern
oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Will der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder begehrt
er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages
zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15%
des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
VI. Mahn- und Inkassospesen Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger
entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der
Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro
Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder
Aufstellung. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung
berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro
angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne
einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen,
mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.  
VIII. Lieferfrist Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur
Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und
Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Woche zu
überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
IX. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Es gilt österreichisches Recht. Die
Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien
vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist
das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.  
X. Geringfügige Leistungsänderungen oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferver-
pflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB  Maße, Farben, etc.).  
XI. Garantie und Gewährleistung Wir leisten für von uns gelieferte Geräte Garantie gemäß den Bestimmungen der jeweiligen
Lieferanten. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche uns gegenüber sind grundsätzlich ausgeschlossen; wo dies nicht
möglich ist, beträgt die Gewährleistungsfrist bei der Veräußerung gebrauchter beweglicher Sachen ein Jahr. Mängelrügen,
Beanstandungen jeder Art und Gewährleistungsansprüche sind – bei sonstigem Verlust des Anspruches – unverzüglich unter genauer
Beschreibung des Mangels schriftlich bekanntzugeben.
XII. Schadenersatz Sämtliche Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das
Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.  
XIII. Produkthaftung Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.  
XIV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom
Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und
Manipulationsspesen zu verrechnen Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des
Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XV. Forderungsabtretungen Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber
Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer
Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession
zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf
Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so
sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche
gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen
gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
XVI. Zurückbehaltung Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur
Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.  
XVII. Datenschutz, Adressenänderung Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Vertrag mitenthaltenen
personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der
Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als
zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.